International gesehen wird der Warenverkehr zu über über die Schifffahrt gewährleistet. Das ist schon Grund genug, über eine Schiffsbeteiligung an Handels- und Containerschiffen nachzudenken.
Denn dieser Markt bietet auch in der Zukunft noch interessante Wachstumsmöglichkeiten.
Schifffonds sind unternehmerische Beteiligungen, die jedoch bestimmte Risiken bezüglich des Investitions- und Finanzierungsplanes mit sich bringen. Angebote gibt es zum größten Teil in der Containerschifffahrt. Für den Laien schwer zu beurteilen, ist die Entwicklung der Nachfrage nach Containerschiffen, Öltankern und Mehrzweckfrachtern.
Wichtige Kriterien, die Sie beachten sollten sind:
- die Charterraten bzw. die Langfristigkeit der Charterverträge;
- eine Beschäftigungsgarantie für die hergestellten Schiffe;
- eine langfristige Prognoserechnung.
Aufgrund stark gestiegener Schiffsbaupreise empfiehlt sich derzeit eine sehr genaue Vorgehensweise bei der Auswahl Ihrer Schiffsbeteiligungen. Auch sollte es sich bei den Partnern des gewählten Fonds um erfahrene Initiatoren, Reeder und Chartergesellschaften handeln. Dann bestehen auch sehr gute Renditeaussichten. Dafür müssen Sie jedoch auch längere Laufzeiten einer Schiffsbeteiligung von ca. 12 bis 16 Jahren einplanen.
Diese Schiffsbeteiligungen kaufen gebrauchte Schiffe oder beteiligen sich an neu gebauten Schiffen, die sie über einen Reeder an eine Chartergesellschaft verchartern.
Den wirtschaftlichen Erfolg bestimmten:
- Anschaffungspreis und
- ausgehandelte Charterverträge - sie generieren hauptsächlich die Einnahmen der jeweiligen Fondsgesellschaft. Es besteht auf jeden Fall das Risiko, dass der Charterer den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen kann. Die in der Prognoserechnung angenommenen Einnahmen können dann nicht erreicht werden.
- Auswahl eines geeigneten Schiffstyps.
- Wahl eines viel versprechenden Marktsegments.
Von großer Bedeutung ist auch der Veräußerungserlös des Schiffes!
Dieser muss auf jeden Fall in der Prognoserechnung des Ergebnis mit berücksichtigt werden. In der Regel werden als Wiederverkaufspreis 50 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises angenommen.
Natürlich besteht immer das Risiko, dass der gerechnete Verkaufspreis nicht erzielt wird oder im schlimmsten Fall sogar eine Unverkäuflichkeit vorliegt.